PRAXIS FÜR PSYCHOTHERAPIE KARL PETERSEN Kinder Jugendliche Junge Erwachsene Psychotherapie Sexualtherapie Elternberatung
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Honorare nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)

 

Im folgenden finden Sie eine Kurzübersicht über mein Leistiungsangebot und die Honorare im Rahmen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP


 

Leistungen

GOP

Steigerungs-

faktor

Betrag in €

Anzahl

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Einzelsitzung (min. 50Min.)

861

2,3*

92,51

Individuell festzulegen

Psychotherapeutische Sitzung (50Min.) Termin nach 20 Uhr oder am Samstag, Sonn-oder Feiertagen 

861

3,5

140,77

Individuell festzulegen

Erhebung der biographischen Amnamnese

860

2,3*

123,34

Einmal zu Beginn

Fragebogen-Diagnostik

857

1,8

12,17

2x (Eingangs- und Abschlußdiagnostik) ggf. zusätzlich nach individueller Problematik

Therapieantrag für die Krankenkasse

85

2,3

67,03

je Stunde

Ausfallhonorar (wenn die Terminabsage nicht rechtzeitig erfolgt)

 

 

80

pro Ausgefallener Stunde

 

 

 

* Der Steigerungssatz kann in Einzelfällen bei entsprechender Begründung bis zum 3,5-fachen Satz erhöht werden.

Weitere GOP-Leistungen wie konsiliarische Erörterung mit anderen behandelnden Ärzten, telefonische Beratung, Bescheinigungen, Schreibgebühr, Zuschläge außerhalb der regulären Praxiszeiten u.a. können im Einzelfall nach Bedarf dazu kommen.

Alle GOP-Leistungen meiner Praxis sind grundsätzlich durch die privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfe erstattungsfähig, sofern Psychotherapie bei einem Psychologischen Psychotherapeuten/Kinder- und Jugendlichen- psychotherapeuten zu den Leistungen laut Ihren Versicherungsbedingungen gehört.

Das dafür notwendige Antragsverfahren, die Anzahl der erstatteten Sitzungen sowie die Höhe der erstatteten Sätze unterscheiden sich je nach Versicherung erheblich. Bitte sprechen Sie daher mit Ihrer Versicherung über das weitere Vorgehen. Ich bin Ihnen bei der Klärung Ihrer Fragen gerne behilflich.

Mit den gesetzlichen Krankenkassen kann ich nicht abrechnen.

In besonderen Fällen ist ein Kostenerstattungverfahren möglich. 

Das Ausfallhonorar ist keine GOP-Leistung und daher nicht erstattungsfähig. Bei Fragen hierzu können Sie sich jederzeit gerne an mich wenden.

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