Kostenerstattungsverfahren in Berlin
Die Anzahl der niedergelassenen Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten, die eine kassenärtzliche Niederlassung haben und mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen dürfen, sind knapp bemessen, was dazu führt dass viele Patienten keinen kassenärtzlich niedergelassenen Psychotherapeuten in zumutbarer Zeit finden. Für Jugendliche oder junge Erwachsene die einen männlichen Psychotherapeuten suchen, ist die Situation noch um einiges schwieriger.
Sollten Sie keinen freien Therapieplatz bei einem kassenabrechnungsberechtigten Psychotherapeuten in zumutbarer Wartezeit und in annehmbarer Entfernung finden, können Sie versuchen mit Ihrer Krankenkasse eine Kostenerstattung für einen privat niedergelassenen und dennoch approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu vereinbaren. Gesetzliche Grundlagen dieses Verfahrens sind im SGB 5 § 13, Abs. 3 beschrieben.
Die Krankenkassen haben begründeten Anspruch darauf, die Schwierigkeiten in der Suche nach einem Psychotherapieplatz nachzuvollziehen. Daher ist es wichtig überzeugend zu begründen, dass sie tatsächlich keinen Psychotherapeuten gefunden haben, der Ihnen einen freien Therapieplatz anbieten kann.
Vor Beginn der Behandlung in Berlin müssen Sie einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse stellen. Legen Sie diesem Antrag Notizen über Datum, Uhrzeit und Ergebnis der Telefonate mit den kassenärztlich niedergelassenen Psychotherapeuten, welche Sie kontaktiert haben bei. Eine Liste der kassenärztlich niedergelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Berlin finden Sie auf der Seite der KV-Berlin.
Informieren Sie sich genau und reden sie mit Ihrer Krankenkassen übder diese Möglichkeit, wenn sie einen dringenden Therapiebedarf haben und keinen Therapieplatz finden.
Bei Fragen können Sie mich gerne ansprechen.